Ortsseniorenrat Gerstetten
   

Home

Herzlich willkommen im OSR-Gerstetten

Gerne begrüßen wir Sie auf unserer neuen Webseite.

Wir werden versuchen, Sie immer mit aktuellen Informationen über unsere Aktivitäten zu versorgen. 
Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen.

Anregungen und Inhalte bitte hierher senden. Danke.


>>> Achtung: Der Tanztee startet wieder! <<<

siehe unter Gruppenaktivitäten: Aufforderung zum Tanz


Über uns:
Wir sind ein Gremium von Aktiven Senioren und interessierten Erwachsenen. Wir verstehen uns als Teil der Kommune, pflegen die Kontakte zu Menschen verschiedener Herkunft und zu bestehenden Organisationen.


 

"Beginne dort, wo Du bist, warte nicht auf bessere Umstände. Sie kommen automatisch, in dem Moment, wo Du beginnst." (Petra Karin Kelly)


 

Unsere Anliegen sind:

* Fit machen fürs Alter  * Solidarität stärken  * Integration und Vernetzung fördern  * Patenschaften vermitteln  
* bei Generationsproblemen oder schwierige Lebenssituationen an Fachleute vermitteln  * Kulturveranstaltungen und Vorträge organisieren

Wir wollen:
Ein lebendiges Miteinander zwischen Jung und Alt fördern. Verbindungen herstellen zwischen Freizeitangeboten, die es schon gibt oder Neues schaffen. Die Lebensqualität der älteren Generation fördern. Sorge tragen für das Gemeinwesen.




Kontakt

Ortsseniorenrat Gerstetten


Rosmarie und Horst Helbich


Wilhelmstr. 20
89547 Gerstetten


Telefon: 0 73 23 / 53 72
Fax: 0 73 23 / 95 11 17
E-Mail:
osr@osr-gerstetten.de

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung:
Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.
Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.